Objekt

Archiv-ID:
3776
Objekt:
Patent
Urheber:
Teleschow, N. A.
Titel:
Deltaflügler mit reaktivem Antrieb
Datum:
1867
Status:
Hinweis
Beschreibung:

Rußland
Der Flugapparat, in Frankreich patentiert, hatte einen Dreiecksflügel mit kleiner Streckung und einem Winkel von 45 Grad. "Der Flügel besteht aus wenigem Stabwerk, das mit Stangen verbunden ist. Rahmen und Stangen müssen stabil aus Eisen oder beliebigem anderem Metall sein. Auf diesen Rahmen ... ist Leinwand gespannt... Um mehr Festigkeit zu erreichen, können die Flügel auch mit Spanndraht verstärkt werden. Der Körper des Apparates oder Luftschiffs besteht aus Stangen aus Eisen oder anderen entsprechenden Metallen, die durch Nieten verbunden sind. Die äußere Fläche des Körpers ist mit Leinwand oder ähnlichem Gewebe verkleidet. Die Ruder bestehen ebenfalls aus Rahmen, aus Eisen oder ähnlichen Metallen gefertigt. Die Verkleidung der Rahmen ist ähnlich der der Flügel." Die Ruder wirken mit Hilfe einer Übertragung am Ende des Luftschiffs. Zur Verminderung des Stirnwiderstandes im Fluge sah der Erfinder entsprechende Nasen an Rumpf und Flügelvorderkante in spitzer Form vor.
Angetrieben werden sollte der Apparat durch ein pulsierendes, reaktives Triebwerk mit flüssigem Brennstoff. Es sollte geringes Gewicht und große Wirtschaftlichkeit aufweisen. Die Idee ist als Urbild des späteren pulsierenden reaktiven Triebwerks zu bezeichnen. Der Start war auf Rädern und Schienen oder mit Hilfe eines sich lösenden Wagens gedacht.

Siehe Französisches Patent No. 77550, 1867
Bildquelle: Quelle 1, S. 99
Recherche: Seifert